Finanzierung

Stundenweise Seniorenbetreuung ist für alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen geeignet, die ein selbstbestimmtes Leben führen möchten und bei manchen Dingen Unterstützung wünschen.

Personen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Geld für zusätzliche Betreuungsleistungen.

Die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote (§ 45b SGB XI) wurden durch das zweite Pflegestärkungsgestz (PSG II) weiter ausgebaut und gestärkt.

Demnach erhalten Pflegebedürftige seit 01.01.2017 ab

  • Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro
  • Pflegegrad 2 monatlich 125 Euro
  • Pflegegrad 3 monatlich 125 Euro
  • Pflegegrad 4 monatlich 125 Euro
  • Pflegegrad 5 monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen von Ihrer Pflegekasse.

Wenn der betreuungsbedürftige Angehörige keinen Pflegegrad hat, müssen die Kosten für Seniorenbetreuung selbst getragen werden.